Organe der Genossenschaft

Eigentümer unserer Genossenschaft sind die Mitglieder. Besondere Wichtigkeit kommt der Mitgliederversammlung zu, die einmal im Jahr stattfindet. Sie ist das oberste Organ der Genossenschaft. Die Mitglieder wählen in der Mitgliederversammlung den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt.

  • Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft in eigener Verantwortung und ist damit das Leitungsorgan und der gesetzliche Vertreter im Rechtsverkehr.
  • Der Vorstand wird für die Zeit von 5 Jahren vom Aufsichtsrat bestellt.
  • Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand; somit ist er in erster Linie ein Kontrollorgan. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für jeweils 3 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

 

Vorstand:

Paul Meuer (seit 2006)
Rudolf Henkel (seit 1993)
 
 

Aufsichtsrat:

Michael Schlepper, Vorsitzender (seit 1998)
Prof. (em.) Dr. Ulrich Grimm, stellvertretender Vorsitzender
Benjamin Habel
Wiebke Schleyer

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